Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PeakNET – Medien & Netzwerktechnik

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (einschließlich Beratung, Planung, Installation, Wartung und Support) der PeakNET – Medien & Netzwerktechnik, Inhaber: Claus Magin, Speyer (nachfolgend „PeakNET“ genannt) gegenüber ihren Kunden.
  2. Das Angebot von PeakNET richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt). PeakNET schließt keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ab.
  3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PeakNET ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
  4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. PeakNET bietet Dienstleistungen, Werkleistungen und Verkäufe in den Bereichen IT-Hardware, Software, Netzwerktechnik (LAN/WLAN), Medientechnik sowie IT-Service und Support an.
  2. Der konkrete Leistungsumfang, die Spezifikationen, Projektziele und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, dem schriftlichen Angebot von PeakNET oder der entsprechenden Auftragsbestätigung.
  3. PeakNET ist berechtigt, zur Erbringung der geschuldeten Leistungen qualifizierte Subunternehmer und Drittdienstleister einzusetzen.

§ 3 Angebot, Vertragsschluss und Kostenvoranschläge

  1. Alle Angebote von PeakNET sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von PeakNET oder durch die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
  3. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Überschreitungen des Kostenvoranschlags von bis zu 10 % gelten als vom Kunden genehmigt, ohne dass es einer vorherigen Benachrichtigung bedarf.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden und Datensicherung

  1. Der Kunde unterstützt PeakNET bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in zumutbarem und erforderlichem Umfang. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Zugangsdaten (Passwörter, Lizenzen), Strom- und Netzwerkanschlüssen sowie der ungehinderte Zugang zu den Räumlichkeiten und Systemen.
  2. Besondere Pflicht zur Datensicherung: Der Kunde ist verpflichtet, vor jedem Eingriff von PeakNET in seine IT-Infrastruktur, vor Wartungsarbeiten, Neuinstallationen oder Support-Einsätzen (sowohl vor Ort als auch per Fernwartung) eine vollständige, ordnungsgemäße und maschinell lesbare Datensicherung (Backup) durchzuführen und diese auf externen Datenträgern vorzuhalten.
  3. Versäumt der Kunde diese Pflicht, ist die Haftung von PeakNET für Datenverluste und daraus resultierende Folgeschäden gemäß § 10 dieser AGB ausgeschlossen.

§ 5 Lieferung, Installation und Gefahrenübergang

  1. Von PeakNET genannte Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindliche Orientierungswerte, es sei denn, ein Termin wurde ausdrücklich und schriftlich als Fixtermin vereinbart.
  2. Bei Kaufverträgen und Lieferungen von Hardware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Transporteur oder das Transportunternehmen auf den Kunden über (Versendungskauf).

§ 6 Abnahme bei Werkleistungen

  1. Sofern die Leistungen von PeakNET als Werkvertrag einzustufen sind (z. B. schlüsselfertige Installation von Medientechnik in Konferenzräumen oder Aufbau einer Netzwerkstruktur), ist der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet.
  2. Die Abnahme erfolgt durch ein gemeinsames Protokoll oder durch die schriftliche Erklärung des Kunden.
  3. Das Werk gilt als abgenommen, wenn PeakNET dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat (in der Regel 7 Werktage) und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels schriftlich verweigert hat.
  4. Die produktive oder rügelose Nutzung des Werks durch den Kunden im Arbeitsalltag steht einer ausdrücklichen Abnahme gleich.

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie eventueller Reise- und Fahrtkosten, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Rechnungen von PeakNET sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfall ist PeakNET berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (aktuell 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu verlangen. Weitere Rechte bleiben vorbehalten.
  4. PeakNET ist berechtigt, bei größeren Projekten oder Hardwarebestellungen angemessene Abschlagszahlungen oder Vorkasse zu verlangen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. PeakNET behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren, Hard- und Softwarekomponenten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern.
  3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden vor der vollständigen Bezahlung untersagt.

§ 9 Gewährleistung (Mängelhaftung)

  1. Die Gewährleistungsfrist für von PeakNET gelieferte Waren und erbrachte Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang bzw. Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von PeakNET.
  2. Der Kunde hat gelieferte Ware oder erbrachte Leistungen unverzüglich nach Erhalt bzw. Fertigstellung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich zu rügen (Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB). Verdeckte Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung dieser Pflicht gilt die Leistung als genehmigt.
  3. Liegt ein rechtzeitig gerügter Mangel vor, leistet PeakNET nach eigener Wahl Gewähr durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 10 Haftungsbeschränkung

  1. PeakNET haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Schweigen von Mängeln, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PeakNET nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder reine Vermögensschäden des Kunden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Bei einem von PeakNET fahrlässig verursachten Datenverlust haftet PeakNET ausschließlich für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (gemäß § 4 Absatz 2) erforderlich gewesen wäre.

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdenden geschäftlichen, technischen oder organisatorischen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als Betriebsgeheimnis erkennbar sind, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. PeakNET verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) und gemäß den Hinweisen in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website. Sofern PeakNET im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. im Rahmen von Remote-Support auf Kundensystemen), schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab.

§ 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Recht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von PeakNET sowie exklusiver Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen PeakNET und dem Kunden ist Speyer.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
--

Speyer, den 01.02.2026 gez. PeakNET, Claus Magin